Konkordat über die Gewährung gegenseitiger Rechtshilfe in Zivilsachen (274)
INHALT
Konkordat über die Gewährung gegenseitiger Rechtshilfe in Zivilsachen
- Konkordat über die Gewährung gegenseitiger Rechtshilfe in Zivilsachen
- Art. 1 Direkter Geschäftsverkehr
- Art. 2 Anwendbares Recht
- Art. 3 Anzeige
- Art. 4 Teilnahme der Parteivertreter
- Art. 5 Kosten
- Art. 6 Postzustellungen
- Art. 7 Vorladungen
- Art. 8 Prozesshandlungen in einem anderen Kanton
- Art. 9 Ausschliessliche Zuständigkeit
- Art. 10 Beitritt und Rücktritt
- Art. 11 Inkrafttreten
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