Reglement über die Anerkennung von Lehrdiplomen für den Unterricht auf der Primarstu... (230.320)
INHALT
Reglement über die Anerkennung von Lehrdiplomen für den Unterricht auf der Primarstufe, der Sekundarstufe I und an Maturitätsschulen
- Reglement über die Anerkennung von Lehrdiplomen für den Unterricht auf der Primarstufe, der Sekundarstufe I und an Maturitätsschulen
- Art. 1 Gegenstand und Geltungsbereich
- Art. 2 Definitionen
- Art. 4 Zulassung zu den Ausbildungen für den Unterricht
- Art. 5 Zulassung zur Ausbildung für den Unterricht
- Art. 6 Zulassung zur Erweiterung der Lehrbefähigung
- Art. 7 Ausbildungsziele
- Art. 8 Ausbildungen für die obligatorische Schule
- Art. 12 Abs. 2 einem Masterstudium im Umfang von 120 Kreditpunkten. Die Stu -
- Art. 9 Ausbildung für Maturitätsschulen
- Art. 10 Kombinierte Ausbildung für die Sekundarstufe I und
- Art. 11 Nachträglicher Erwerb einer zusätzlichen Lehrbefähigung
- Art. 12 Anrechnung bereits erbrachter Leistungen
- Art. 4 Abs. 1, 2 oder 3 Bst. a erfüllen, können nicht-formale und informell erwor -
- Art. 13 Ausbildungsbereiche und deren Umfänge
- Art. 14 Verbindung von Theorie und Praxis, von Lehre und
- Art. 16 Voraussetzungen für die Erteilung des Diploms
- Art. 17 Diplomurkunde
- Art. 18 Titel
- Art. 19 Erweiterungsdiplom
- Art. 20 Qualifikation der Dozentinnen und Dozenten
- Art. 21 Qualifikation der Praxislehrpersonen
- Art. 22 Anerkennungskommission
- Art. 23 Verfahren
- Art. 24 Verzeichnis
- Art. 25 Rechtsmittel
- Art. 26 Institutionelle Akkreditierung
- Art. 27 Hängige Verfahren
- Art. 28 Nach bisherigem Recht anerkannte Lehrdiplome
- Art. 29 Altrechtliche Lehrdiplome
- Art. 30 Zulassung von Studierenden mit Lehrdiplomen, die nach
- Art. 31 Aufhebung bisherigen Rechts
- Art. 32 Übergangsbestimmung
- Art. 33 Inkrafttreten
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