Ordnung für das Kantonale Lehrerseminar (430.210)
INHALT
Ordnung für das Kantonale Lehrerseminar
- Ordnung für das Kantonale Lehrerseminar
- §1. Das Kantonale Lehrerseminar vermittelt den Lehramtskandida-
- §2. Das Kantonale Lehrerseminar steht unter der Aufsicht der Semi-
- §3.
- §4. Seminarlehrer im Hauptamt sind Lehrer, die vorwiegend am Se-
- §5. Seminarlehrer im Nebenamt sind Lehrer, denen am Seminar ein-
- §6. Praxislehrer sind in der Regel Lehrkräfte der öffentlichen Schu-
- §7.
- §8. Die Studienpläne aller Kategorien von Lehramtskandidaten
- §9. Das Kantonale Lehrerseminar führt folgende Kurse durch:
- § 10. Die Dauer der einzelnen Lektionen beträgt 45 Minuten, für
- § 11. Von allen Bewerbern ist ein Anmeldeformular mit den Persona-
- § 12. Im Rahmen der verfügbaren Studienplätze werden in erster
- § 13.
- § 14.
- § 15.
- 1. Schulische Voraussetzungen
- 2.
- 3. Bestehen einer Aufnahmeprüfung
- § 16.
- § 17. Bei Wiederholung einer Aufnahmeprüfung wird die Prüfung in
- § 18. Die Bewerberinnen für die Arbeitslehrerinnen- und Hauswirt-
- § 19.
- § 20.
- § 22. Die Seminardirektion kann folgende Dispensationen von Fä-
- § 23. Die Diplomprüfungen für alle Kurse stehen unter der Leitung
- § 24. Es werden Kursgelder und Gebühren erhoben, deren Höhe
- § 25.
- § 25a.
- § 25b.
- § 25c.
- § 26. Durch diese Ordnung wird die Ordnung für das Kantonale Leh-
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