Studienordnung für das Diplomstudium in Biologie: Molekularbiologie, Organismische B... (446.721)
INHALT
Studienordnung für das Diplomstudium in Biologie: Molekularbiologie, Organismische Biologie und Integrative Biologie
- Studienordnung für das Diplomstudium in Biologie: Molekularbiologie, Organismische Biologie und Integrative Biologie
- 6. April 1999
- §1. Diese Ordnung regelt das Biologiestudium an der Philosophisch-
- §2. Die Ordnung gilt für alle Studierenden, die an der Universität
- §3. Die Philosophisch-Naturwissenschaftliche Fakultät verleiht für
- §4. Die Voraussetzungen für die Zulassung zum Studium sind in der
- §5. Das Studium gliedert sich in ein Grundstudium (1. und 2. Stu-
- §6. Das Grundstudium vermittelt Grundkenntnisse in Biologie, in
- §7. Das Hauptstudium besteht aus den drei Studienrichtungen Mo-
- §8. Kreditpunkte werden bei bestandenen Prüfungen und Teilprü-
- §9. Die im Grundstudium zu besuchenden Lehrveranstaltungen
- § 10. Die Grundsätze über die Prüfungen sind in den §§ 9ff. der Di-
- § 11. Das 1. Vordiplom setzt sich für alle Studierenden aus folgenden
- § 12. Das 2. Vordiplom setzt sich aus 4 Fächern zusammen.
- § 13. Die Studierenden müssen minimal 8 Kreditpunkte aus dem
- § 14. Die Studierenden müssen 4–12 Kreditpunkte in Biologie-Wahl-
- § 15. Die Studierenden müssen im 1. und 2. Studienjahr insgesamt
- § 16. Die Studierenden müssen im 2. Studienjahr 2 Kreditpunkte im
- § 17. Für ein bestandenes 1. sowie ein bestandenes 2. Vordiplom wird
- § 18. Voraussetzung zur Zulassung zum Hauptstudium sind das be-
- 3. Studienjahr
- § 19. Das 3. Studienjahr wird in Blockkursen absolviert.
- § 20. Die Diplomarbeit soll die Fähigkeit der Studierenden zur Bear-
- § 21. Bei der Anmeldung zur Diplomprüfung muss der Nachweis
- § 22. Die Diplomprüfung besteht aus 4 Teilprüfungen (schriftlich
- § 23. Für ein bestandenes Diplom in Biologie stellt die Fakultät ein
- § 24. Die Grundsätze zur Anerkennung von an anderen Universitä-
- § 25. Verfügungen der Fakultät können die Betroffenen bei der vom
- § 26. Diese Studienordnung gilt für alle Studierenden der Studien-
- § 27. Diese Studienordnung ist zu publizieren; sie wird auf den 1. Ok-
Feedback