Verordnung zum Einführungsgesetz zum Bundesgesetz über Geldspiele vom 8. März 2021 (935.501) 
                
                
            INHALT
Verordnung zum Einführungsgesetz zum Bundesgesetz über Geldspiele vom 8. März 2021
- Verordnung zum Einführungsgesetz zum Bundesgesetz über Geldspiele vom 8. März 2021
 - § 3 Die Gemeinde, in welcher ein Kleinspiel durchgeführt werden soll,
 - § 4 Gesuche gestützt auf Art. 14 EG BGS sind spätestens einen Monat
 - § 5 Zur Frage des Standortes von neuen Spiellokalen holt das Interkan-
 - § 6 Die Spiellokale dürfen von 10 Uhr bis Wirtschaftsschluss
 - § 7 Der Betriebsleiter bzw. die Betriebsleiterin des Spiellokals ist verant-