Gesamtschweizerisches Geldspielkonkordat (561.111)
INHALT
Gesamtschweizerisches Geldspielkonkordat
- Gesamtschweizerisches Geldspielkonkordat
- 1. Kapitel: Allgemeine Bestimmungen
- 2. Kapitel: Die interkantonale Trägerschaft Geldspiele
- 2. ERSTER ABSCHNITT: AUFGABEN UND ORGANISATION
- 2.1.a) Allgemeines
- 2.1.b) Die Fachdirektorenkonferenz Geldspiele (FDKG)
- 2.1.c) Der Vorstand
- 2.1.d) Das Geldspielgericht
- 2.1.e) Die Revisionsstelle
- 2.1.f) Weitere organisatorische Einheiten
- 2. ZWEITER ABSCHNITT: FINANZEN
- 3. Kapitel: Die interkantonale Geldspielaufsicht (GESPA)
- 3. ERSTER ABSCHNITT: AUFGABEN UND ORGANISATION
- 3.1.a) Allgemeines
- 3.1.b) Der Aufsichtsrat
- 3.1.c) Die Geschäftsstelle
- 3.1.d) Die Revisionsstelle
- 3. ZWEITER ABSCHNITT: FINANZEN UND ANWENDBARES VERFAHRENSRECHT
- 4. Kapitel: Die Stiftung Sportförderung Schweiz (SFS)
- 5. Kapitel: Gemeinsame Bestimmungen
- 6. Kapitel: Gewährung ausschliesslicher Veranstaltungsrechte für die Durchführung
- 7. Kapitel: Abgaben
- 7. ERSTER ABSCHNITT: ALLGEMEINE BESTIMMUNGEN
- 7. ZWEITER ABSCHNITT: GEBÜHREN FÜR EINZELAKTE DER GESPA
- 7. DRITTER ABSCHNITT: GEBÜHREN DES GELDSPIELGERICHTS
- 7. VIERTER ABSCHNITT: AUFSICHTSABGABE
- 7. FÜNFTER ABSCHNITT: ABGABE FÜR DIE GEWÄHRUNG AUSSCHLIESSLICHER
- 8. Kapitel: Schlussbestimmungen
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