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Verordnung über dauernd bestellte und amtliche Sachverständige im Strafverfahren (257.135)
CH - BS
31.12.2010
INHALT
Verordnung über dauernd bestellte und amtliche Sachverständige im Strafverfahren
Verordnung über dauernd bestellte und amtliche Sachverständige im Strafverfahren
§ 1 Institut für Rechtsmedizin der Universität Basel
§ 2 Universitäre Psychiatrische Kliniken Basel
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