Beitritt zur Interkantonalen Vereinbarung über die Harmonisierung der Baubegriffe (IVHB) (711.63) 
                
                
            INHALT
Beitritt zur Interkantonalen Vereinbarung über die Harmonisierung der Baubegriffe (IVHB)
- Beitritt zur Interkantonalen Vereinbarung über die Harmonisierung der Baubegriffe (IVHB)
 - 27. September 2011 (RRB Nr. 2011/2093)
 - 1. Der Kanton Solothurn tritt der im Anhang wiedergege benen Interkan-
 - 2. Der Kantonsrat wird ermächtigt, die Vereinbarung ge gebenenfalls nach
 - Artikel 7 IVHB zu kündigen.
 - 3. Der Regierungsrat bestimmt das Inkrafttreten.