Dekret über die Organisation des Kantonsgerichtes (173.410)
INHALT
Dekret über die Organisation des Kantonsgerichtes
- Dekret über die Organisation des Kantonsgerichtes
- § 5 Das Dekret betreffend die Einteilung des Kantons in sechs Justiz-
- § 6 Die nachstehend aufgeführten Dekrete werden wie folgt geändert:
- § 4 Abs. 1 Ziff. 2 und 3 Die nachstehend aufgeführten Richterfunktionen werden wie
- § 4 Abs. 2 Aufgehoben
- § 4a lit. A Ziff. 3 Aufgehoben
- Art. 32 Abs. 2) ist der Einzelrichter des Kantonsgerichtes. In § 14 Abs. 2 werden die Ausdrücke «Bezirksrichter» ersetzt
- § 1 Sowohl für das Kantonsgericht als auch für das Obergericht
- § 5 Abs. 2 Aufgehoben
- § 6 Aufgehoben
- § 10 Aufgehoben
- § 11 Abs. 1 Die Obliegenheiten der Beamten und Angestellten der Ge-
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