Diplomreglement für das Vollzeitstudium (416.915.6) 
                
                
            INHALT
Diplomreglement für das Vollzeitstudium
- Diplomreglement für das Vollzeitstudium
 - 1. Prüfungszeiten
 - 2. Zulassung
 - 3. Durchführung der Prüfung
 - 3.1 Die Ernennung der Expertenkommission erfolgt durch die Aufsichts-
 - 3.2 Der Prüfungsplan für die schriftlichen und mündlichen Prüfungen wird
 - 3.3 Die schriftlichen Prüfungsaufgaben werden von den zuständigen
 - 3.4 Die Aufgabenstellungen für die schriftlichen und mündlichen Prüfun-
 - 3.5 Die Abschlussprüfung umfasst folgende Fächer:
 - 3.6 Der Abgabetermin und -Ort für Diplomarbeiten wird den Kandidaten
 - 4. Bewertung
 - 4.1 Für die Notengebung sind die Experten und Fachlehrer zuständig. Bei
 - 4.2 Die Diplom-Zeugnisnoten ergeben sich in den einzelnen Fächern wie
 - 3. S.)
 - 4.3 Die Prüfungsleistungen (mündliche, schriftliche Prüfungen und Di-
 - 5. Promotion
 - 5.1 Nach Abschluss der Prüfungen entscheidet die Konferenz der Experten
 - 5.2 Das Diplom wird erteilt, wenn sowohl der Durchschnitt der schriftli-
 - 5.3 Das Diplom
 - 6. Diplomwiederholung
 - 6.1 Die Abschlussprüfung kann nur einmal wiederholt werden.
 - 6.2 Die Diplomarbeit und die mündlichen und schriftlichen Prüfungen
 - 6.3 Die Wiederholung der Diplomarbeit wird erlassen, wenn in der ersten
 - 6.4 Diplomprüfungen finden nur einmal jährlich statt.
 - 7. Diplomausweis
 - 8. Rechtspflege