Beitritt des Kantons Solothurn zu einem Konkordat über die Schaffung und den Betrieb... (925.152)
INHALT
Beitritt des Kantons Solothurn zu einem Konkordat über die Schaffung und den Betrieb eines landwirtschaftlichen Technikums
- Beitritt des Kantons Solothurn zu einem Konkordat über die Schaffung und den Betrieb eines landwirtschaftlichen Technikums
- 19. Februar 1963
- 1. Der Kanton Solothurn tritt dem interkantonalen Konkordat über die
- 2. Der Kanton Solothurn verpflichtet sich zu den gemäss dem vorgenann-
- 3. Allfällige weitere Kredite beschliesst der Kantonsrat endgültig, soweit
- 4. Der Regierungsrat wird mit dem Vollzug des Beschlusses beauftragt
- 5. Dieser Beschluss ist der Volksabstimmung zu unterbreiten.
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