Beitritt des Kantons Solothurn zu einem Konkordat über die Schaffung und den Betrieb... (925.152)
Beitritt des Kantons Solothurn zu einem Konkordat über die Schaffung und den Betrieb eines landwirtschaftlichen Technikums
- Beitritt des Kantons Solothurn zu einem Konkordat über die Schaffung und den Betrieb eines landwirtschaftlichen Technikums
- 19. Februar 1963
- 1. Der Kanton Solothurn tritt dem interkantonalen Konkordat über die
- 2. Der Kanton Solothurn verpflichtet sich zu den gemäss dem vorgenann-
- 3. Allfällige weitere Kredite beschliesst der Kantonsrat endgültig, soweit
- 4. Der Regierungsrat wird mit dem Vollzug des Beschlusses beauftragt
- 5. Dieser Beschluss ist der Volksabstimmung zu unterbreiten.