Beitritt des Kantons Solothurn zu einem Konkordat über die Schaffung und den Betrieb eines landwirtschaftlichen Technikums
1 Beitritt des Kantons Solothurn zu einem Konkordat über die Schaffung und den Betrieb eines landwirtschaftlichen Technikums VB vom 26. Mai 1963 Der Kantonsrat von Solothurn gestützt auf den Bericht und Antrag des Regierungsrates vom
19. Februar 1963
beschliesst:
1. Der Kanton Solothurn tritt dem interkantonalen Konkordat über die
Errichtung eines landwirtschaftlichen Technikums, das sich die Ausbil- dung und Weiterbildung der landwirtschaftlichen Kader der höheren Mittelschulstufe zum Ziele setzt, bei.
2. Der Kanton Solothurn verpflichtet sich zu den gemäss dem vorgenann-
ten Entwurf vorgesehenen Leistungen, nämlich zu einem einmaligen Baukostenbeitrag von 107000 Franken an die auf 8,5 Millionen Franken errechneten Baukosten, zu dem ihm laut Konkordat zugemuteten jährlichen Beitrag für vier feste Plätze am landwirtschaftlichen Techni- kum und zu dem ihm gemäss Verteiler verbleibenden Anteil an die Nettokosten des Betriebes des Technikums.
3. Allfällige weitere Kredite beschliesst der Kantonsrat endgültig, soweit
sie sich aus der Bereinigung des Konkordates ergeben oder auf die Bauteuerung zurückzuführen sind.
4. Der Regierungsrat wird mit dem Vollzug des Beschlusses beauftragt
und ermächtigt, das Konkordat im Namen des Kantons Solothurn zu unterzeichnen.
5. Dieser Beschluss ist der Volksabstimmung zu unterbreiten.
Publikation des Abstimmungsergebnisses im Amtsblatt vom 31. Mai 1963
Feedback