Verordnung über Härtefallmassnahmen für Unternehmen im Zusammenhang mit der COVID-19-... (612.19)
INHALT
Verordnung über Härtefallmassnahmen für Unternehmen im Zusammenhang mit der COVID-19-Epidemie im Jahr 2022
- Verordnung über Härtefallmassnahmen für Unternehmen im Zusammenhang mit der COVID-19-Epidemie im Jahr 2022
- Art. 11 der Covid-19-Härtefallverordnung 2022 vom 2. Februar 2022 3
- § 1 Zweck
- § 2 Rahmenkredite
- § 3 Operative Umsetzung
- § 4 Anspruchsvoraussetzungen
- § 5 Bemessung und Höchstgrenzen
- § 6 Auszahlung
- § 7 Abweichende Regelungen
- § 8 Einreichung des Gesuchs
- § 9 Prüfung des Gesuchs
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