Stiftung Schloss Waldegg (436.914.1) 
                
                
            INHALT
Stiftung Schloss Waldegg
- Stiftung Schloss Waldegg
 - 29. Mai 1963
 - 9. April 1954 mit Sitz in Feldbrunnen-St. Niklaus.
 - 1. Der Liegenschaft Grundbuch Feldbrunnen-St. Niklaus Nr. 42 «Waldegg-
 - 2. Mobiliar- und Kunstgegenständen gemäss der einen Bestandteil dieser
 - 1. Juli 1963.
 - Artikel 5 Absatz 1 hier nach zu solchen Zuwendungen verpflichtet.
 - 1. Das Schloss Waldegg als kunsthistorisches Denkmal für die Nachwelt zu
 - 2. Das Schloss Waldegg als Museum auszugestalten und in den Räumen
 - 3. Die beiden Schlosskapellen und die durch sie verkörperte Tradition zu
 - 4. Die der Stiftung übergebenen Mobiliar- und Kunstgegenstände in den
 - 5. Das Schloss Waldegg und seine Gartenanlage für repräsentative Emp-
 - 19. April 1963 verpflichtet:
 - 1. Der Stiftungsrat
 - 2. Die Waldeggkommission
 - 1. Zu Lebzeiten der Schenker und Verkäufer gehört jeder derselben der
 - 2. Wenn keiner der Schenker und Verkäufer mehr am Leben und auch
 - 1. Der Vertreter des Staates Solothurn wird, unter Vorbehalt des Vor-
 - 2. Der Vertreter des Bistums Basel wird, unter Vorbehalt des Vorschlags-
 - 3. Der Vertreter der Familie von Sury Bussy wird gewählt von der Wal-
 - 4. Der Vertreter der Einwohnergemeinde der Stadt Solothurn wird ge-
 - 5. Der Vertreter der Bürgergemeinde der Stadt Solothurn wird gewählt
 - 6. Der Vertreter der Einwohnergemeinde Feldbrunnen-St. Niklaus wird
 - 1. Sie betreut die Schlossbesitzung Waldegg und das zu ihr gehörende
 - 2. Sie bestimmt, in welchem Ausmass und in welcher Weise die Schloss-
 - 3. Sie erlässt ein Reglement für die Pflege und Benützung der Schlosska-
 - 4. Sie hat für die Vermietung und Verpachtung von Gebäuden, Anlagen
 - 3. Die Kontrollstelle