Verordnung betreffend die Ausrichtung von Beiträgen an die Schulung behinderter Kinder (415.800)
INHALT
Verordnung betreffend die Ausrichtung von Beiträgen an die Schulung behinderter Kinder
- Verordnung betreffend die Ausrichtung von Beiträgen an die Schulung behinderter Kinder
- §1. Begehren von Eltern und Pflegern sowie Anträge von staatlichen
- §2. Die Begehren sind durch Hinweis auf die Behinderung und die
- §3.
- §4.
- §5.
- §6. Das Erziehungsdepartement kann die Beitragsleistung einstel-
- §7.
- §8.
- §9.
- § 10.
- § 11.
- § 12.
- § 13.
- § 14. Durch diese Verordnung wird die Ordnung betreffend die Aus-
- 4. August 1964 aufgehoben.
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