Reglement für den Freibetten-Fonds der kantonalen Psychiatrischen Klinik (817.325)
INHALT
Reglement für den Freibetten-Fonds der kantonalen Psychiatrischen Klinik
- Reglement für den Freibetten-Fonds der kantonalen Psychiatrischen Klinik
- § 1. Als Freibetten-Fonds der kantonalen Psychiatrischen Klinik besteht
- § 2. Der Fonds setzt sich zusammen:
- § 3.
- § 4.
- § 5. Beiträge aus dem Fonds können gewährt werden sowohl an Perso-
- § 6. Die Zuwendung eines Beitrages aus dem Fonds ist zulässig zugun-
- § 7. Der Fonds darf nicht in Anspruch genommen werden:
- § 8.
- § 9.
- § 10.
- § 11.
- § 12. Dieses Reglement tritt sofort in Kraft.
Feedback