Verordnung zum Gesetz über die Videoüberwachung im öffentlichen und im öffentlich zug... (159.11)
INHALT
Verordnung zum Gesetz über die Videoüberwachung im öffentlichen und im öffentlich zugänglichen Raum
- Verordnung zum Gesetz über die Videoüberwachung im öffentlichen und im öffentlich zugänglichen Raum
- § 1 Verfahren
- § 2 Gesuche für Videoüberwachungen
- § 3 Technische und betriebliche Vorgaben
- § 4 Ausbildung der zur Auswertung Berechtigten
- § 5 Leistungseinkauf bei der Zuger Polizei
- § 6 Funktionsprüfung und Wartung der Videoüberwachungsanlagen
- § 7 Kennzeichnung der Aufnahmebereiche
- § 4 Abs. 2, b) 15.12.2020
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