Verordnung betreffend Prüfärztinnen und Prüfärzte bei der Durchführung von klinische... (310.600)
INHALT
Verordnung betreffend Prüfärztinnen und Prüfärzte bei der Durchführung von klinischen Studien mit Arzneimitteln
- Verordnung betreffend Prüfärztinnen und Prüfärzte bei der Durchführung von klinischen Studien mit Arzneimitteln
- §1. Werden klinische Studien mit Arzneimitteln im humanmedizini-
- §2. Bei Widerhandlungen gegen dieses Reglement oder Verstössen
- §3. Diese Verordnung ist zu publizieren; sie wird am 1. Juli 1999
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