Wiederholungskurse für stellungspflichtige Jünglinge / Erstellen der Verzeichnisse de... (521.47) 
                
                
            INHALT
Wiederholungskurse für stellungspflichtige Jünglinge / Erstellen der Verzeichnisse der stellungspflichtigen Jünglinge durch die Sektionschefs
- Wiederholungskurse für stellungspflichtige Jünglinge / Erstellen der Verzeichnisse der stellungspflichtigen Jünglinge durch die Sektionschefs
 - 1. Vom Jahre 1957 an haben die solothurnischen Sektionschefs die Ver-
 - 2. Während der Dauer der Kurse haben die Sektionschefs in gleicher Weise
 - 3. Für die Durchführung dieser Neuordnung wird das Erziehungs-