Ordnung für das Masterstudium Wirtschaftswissenschaften an der Wirtschaftswissenscha... (446.620) 
                
                
            INHALT
Ordnung für das Masterstudium Wirtschaftswissenschaften an der Wirtschaftswissenschaftlichen Fakultät der Universität Basel
- Ordnung für das Masterstudium Wirtschaftswissenschaften an der Wirtschaftswissenschaftlichen Fakultät der Universität Basel
 - §1. Diese Ordnung regelt das Masterstudium Wirtschaftswissen-
 - §2. Die Fakultät verleiht für ein bestandenes Masterstudium den
 - §3. Die Voraussetzungen und das Verfahren für die Zulassung zum
 - §4. Das Masterstudium Wirtschaftswissenschaften umfasst 90 Kre-
 - §5. Das Masterstudium umfasst Lehrveranstaltungen in folgenden
 - §6. Das Masterstudium ist bestanden, wenn folgende Kreditpunkte
 - 6.0 (ausgezeichnet), 5.5 (sehr gut), 5.0 (gut), 4.5 (befriedigend) und 4.0
 - §7. Reguläre Lehrveranstaltungen umfassen folgende Formen:
 - §8. Studentische Leistungen werden grundsätzlich immer mit einer
 - §9. Die studentischen Leistungen zu den Lehrveranstaltungen mit
 - § 11. Für eine Tätigkeit im tutoriellen Bereich können maximal 6 KP
 - § 12. Studierende verfassen ihre Masterarbeit vorzugsweise am Ende
 - § 13. Nach Abschluss der schriftlichen Leistungsüberprüfungen wird
 - § 14. Studierende müssen sich für die Leistungsüberprüfungen an-
 - § 15. Falls eine Studentin oder ein Student eine Leistungsüberprü-
 - § 16. Über die Anrechnung von Kreditpunkten, die in einem anderen
 - § 17. Mitglieder der Prüfungskommission sind alle hauptamtlichen
 - § 18. Die Curriculumskommission setzt sich zusammen aus je einer
 - § 20. Verfügungen gemäss dieser Ordnung sind den Betroffenen von
 - § 21. Diese Ordnung gilt für alle Studierenden, die ihr Masterstu-
 - § 22. Diese Ordnung ist zu publizieren. Sie wird am 1. August 2008