Vertrag über die Ableitung der Abwässer der Einwohnergemeinde Hochwald und deren Rein... (783.55)
INHALT
Vertrag über die Ableitung der Abwässer der Einwohnergemeinde Hochwald und deren Reinigung in den basellandschaftlichen Abwasserreinigungsanlagen Birs 1 und Birs 2 (ARA Birs 1 und ARA Birs 2)
- Vertrag über die Ableitung der Abwässer der Einwohnergemeinde Hochwald und deren Reinigung in den basellandschaftlichen Abwasserreinigungsanlagen Birs 1 und Birs 2 (ARA Birs 1 und ARA Birs 2)
- § 4 Betriebs- und Unterhaltskosten Hochwald beteiligt sich an den Kosten für den Betrieb und Unterhalt der mitb e -
- § 6 Einsichtnahme Hochwald ist berechtigt, die mitbenützt en Abwasseranlagen zu besichtigen und
- § 7 Eigentum Das Eigentum der von Hochwald mitbenutzten und mitfinanzierten Abwassera n -
- § 9 Vertragsanpassung Stehen Ersatz- und/oder Neuinvestitionen an, verpflichten sich die Vertragspa r -
- § 10 Streitigkeiten Streitigkeiten aus diesem Vertrag werden durch das Kantonsgericht, Abteilung
- § 11 Genehmigung Dieser Vertrag bedarf der Genehmigung der Regierungsräte der Kantone B a sel-
- § 12 Inkrafttreten Der Vertrag tritt nach allseitiger Genehmigung per 1. Januar 2004 in Kraft und
- § 13 Anhang •
Feedback