Reglement für die Prüfung von Absolventinnen und Absolventen der Zusatzausbildung zu... (439.610)
INHALT
Reglement für die Prüfung von Absolventinnen und Absolventen der Zusatzausbildung zur Fachlehrkraft für Textilarbeit und Werken auf der Primarschulstufe
- Reglement für die Prüfung von Absolventinnen und Absolventen der Zusatzausbildung zur Fachlehrkraft für Textilarbeit und Werken auf der Primarschulstufe
- §1. Die Prüfung hat den Zweck, die fachliche und pädagogische Eig-
- §2. Zur Prüfung zugelassen ist, wer die Zusatzausbildung vollständig
- §3. Wer an der Zusatzausbildung teilgenommen hat, gilt als zur Prü-
- §4. Der Prüfungsausschuss für Fachlehrkräfte organisiert die Prü-
- §5. Die zuständigen Dozentinnen und Dozenten, Fachdidaktikerin-
- §6. Alle Prüfungsteile werden mit Noten bewertet.
- §7. Für jede Kandidatin und jeden Kandidaten wird auf einem For-
- §8. Die Kandidatinnen und Kandidaten haben das Recht, Einsicht in
- §9. Die Wiederholung der Prüfung ist gestattet.
- § 10. Gegen Entscheide des Prüfungsausschusses für Fachlehrkräfte
- 15. April 1996 wirksam.
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