Verordnung der Bundeskanzlei über die Personensicherheitsprüfungen (120.421)
INHALT
Verordnung der Bundeskanzlei über die Personensicherheitsprüfungen (PSPV-BK)
- Verordnung der Bundeskanzlei über die Personensicherheitsprüfungen (PSPV-BK)
- Art. 1 Gegenstand
- Art. 2 Aktualisierung der Anhänge
- Art. 3 Übergangsbestimmung
- Art. 4 Inkrafttreten
- Anhang ²
- Funktionen, für deren Ausübung eine Personensicherheitsprüfung durchgeführt werden muss
- 1. Funktionen innerhalb der BK
- 2. Funktionen beim Eidgenössischen Datenschutz- und Öffentlichkeitsbeauftragten
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