Weisung des Regierungsrates betreffend die Aufnahme von Telephongesprächen in der Ve... (153.330)
INHALT
Weisung des Regierungsrates betreffend die Aufnahme von Telephongesprächen in der Verwaltung
- Weisung des Regierungsrates betreffend die Aufnahme von Telephongesprächen in der Verwaltung
- § 1
- § 2 Allgemeine Voraussetzungen für die Aufnahme von Telephongesprächen
- § 3 Ausnahmen
- § 4 Löschung der Aufnahmen
- § 5 Datenschutz
- § 6 Wahrung des Amtsgeheimnisses
- § 7
- § 5: Heute: Verordnung über die Information und den Datenschutz (Informations- und Datenschutzverordnung, IDV), SG 153.270.
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