Kantonsratsbeschluss betreffend Beitritt zum Konkordat über die Schiedsgerichtsbarkeit (222.4)
INHALT
Kantonsratsbeschluss betreffend Beitritt zum Konkordat über die Schiedsgerichtsbarkeit
- Kantonsratsbeschluss betreffend Beitritt zum Konkordat über die Schiedsgerichtsbarkeit
- Art. 6 Fo r m
- Art. 36 Bst. b. 3. Abschnitt
- Art. 11 Bestellung durch die Parteien
- Art. 3 vorgesehene richterliche Behörde nach Anhörung des Schiedsgerichtes, inwieweit die Prozesshandlungen, bei denen der ersetzte Schiedsrichter mit- gewirkt hat, weitergelten. 4 Ist die Amtsdauer des Schiedsgerichtes befristet, so wird der Lauf dieser Frist durch die Ersetzung eines oder mehrerer Schiedsrichter nicht gehemmt. 5. Abschnitt
- Art. 26 Vo
- Art. 3 vorgesehene richterliche Behörde kann ihr jedoch auf Gesuch einer Pa rtei diese Wirkung gewähren. Art. 39
- Art. 40 Entscheidung
- Art. 46 Inkrafttreten
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