Abkommen zwischen der Schweizerischen Eidgenossenschaft und der Italienischen Repub... (0.923.51)
INHALT
Abkommen zwischen der Schweizerischen Eidgenossenschaft und der Italienischen Republik über die Fischerei in den schweizerisch‑italienischen Gewässern
- Abkommen zwischen der Schweizerischen Eidgenossenschaft und der Italienischen Republik über die Fischerei in den schweizerisch‑italienischen Gewässern
- 1. Abschnitt Allgemeine Bestimmungen
- Art. 1 Geltungsbereich
- Art. 2 Kommission
- 2. Abschnitt Ausübung der Fischerei
- Art. 3 Fischereipatent
- Art. 4 Zulässige Fanggeräte
- 3. Abschnitt Verbotene Fangmethoden
- Art. 5 Verbotene Methoden
- Art. 6 Fischereiverbotszone
- 4. Abschnitt Schonbestimmungen
- Art. 7 Fangmindestmasse
- Art. 8 Schonzeiten
- Art. 9 Zurückversetzung geschonter Fische ins Wasser
- Art. 10 Verbot des Krebsfanges
- 5. Abschnitt Abweichungen
- Art. 11 Einschränkende Massnahmen
- Art. 12 Erleichterung von Vorschriften
- Art. 13 Bewilligung des Fischfangs für wissenschaftliche Zwecke
- 6. Abschnitt Schutz der Lebensräume
- Art. 14 Verbotene oder bewilligungspflichtige Eingriffe
- Art. 15 Fischereiliche Auflagen und Wiederherstellung der Lebensräume
- Art. 16 Fischbesatz
- 7. Abschnitt Förderungsmassnahmen
- Art. 17 Jährlicher Austausch von Tätigkeitsberichten
- Art. 18 Wissenschaftliche Untersuchungen
- Art. 19 Fischzuchtanstalten
- 8. Abschnitt Aufsicht und Strafbestimmungen
- Art. 20 Aufsicht
- Art. 21 Widerhandlungen gegen das Aufsichtspersonal
- Art. 22 Vorgehen bei Widerhandlungen
- 9. Abschnitt Beziehung zwischen den Behörden
- Art. 23 Beziehung zwischen den Behörden
- Art. 24 Kosten
- 10. Abschnitt Übergangs‑ und Schlussbestimmungen
- Art. 25 Vollzugsbestimmungen
- Art. 26 Aufhebung bisherigen Rechts
- Art. 27 Abkommensänderungen
- Art. 28 Inkrafttreten und Kündigung
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