Abkommen zwischen der Schweizerischen Eidgenossenschaft und der Italienischen Repub... (0.923.51) 
                
                
            INHALT
Abkommen zwischen der Schweizerischen Eidgenossenschaft und der Italienischen Republik über die Fischerei in den schweizerisch‑italienischen Gewässern
- Abkommen zwischen der Schweizerischen Eidgenossenschaft und der Italienischen Republik über die Fischerei in den schweizerisch‑italienischen Gewässern
 - 1. Abschnitt Allgemeine Bestimmungen
 - Art. 1 Geltungsbereich
 - Art. 2 Kommission
 - 2. Abschnitt Ausübung der Fischerei
 - Art. 3 Fischereipatent
 - Art. 4 Zulässige Fanggeräte
 - 3. Abschnitt Verbotene Fangmethoden
 - Art. 5 Verbotene Methoden
 - Art. 6 Fischereiverbotszone
 - 4. Abschnitt Schonbestimmungen
 - Art. 7 Fangmindestmasse
 - Art. 8 Schonzeiten
 - Art. 9 Zurückversetzung geschonter Fische ins Wasser
 - Art. 10 Verbot des Krebsfanges
 - 5. Abschnitt Abweichungen
 - Art. 11 Einschränkende Massnahmen
 - Art. 12 Erleichterung von Vorschriften
 - Art. 13 Bewilligung des Fischfangs für wissenschaftliche Zwecke
 - 6. Abschnitt Schutz der Lebensräume
 - Art. 14 Verbotene oder bewilligungspflichtige Eingriffe
 - Art. 15 Fischereiliche Auflagen und Wiederherstellung der Lebensräume
 - Art. 16 Fischbesatz
 - 7. Abschnitt Förderungsmassnahmen
 - Art. 17 Jährlicher Austausch von Tätigkeitsberichten
 - Art. 18 Wissenschaftliche Untersuchungen
 - Art. 19 Fischzuchtanstalten
 - 8. Abschnitt Aufsicht und Strafbestimmungen
 - Art. 20 Aufsicht
 - Art. 21 Widerhandlungen gegen das Aufsichtspersonal
 - Art. 22 Vorgehen bei Widerhandlungen
 - 9. Abschnitt Beziehung zwischen den Behörden
 - Art. 23 Beziehung zwischen den Behörden
 - Art. 24 Kosten
 - 10. Abschnitt Übergangs‑ und Schlussbestimmungen
 - Art. 25 Vollzugsbestimmungen
 - Art. 26 Aufhebung bisherigen Rechts
 - Art. 27 Abkommensänderungen
 - Art. 28 Inkrafttreten und Kündigung