Verordnung zum Gesetz über Strassen und Wege (751.141)
INHALT
Verordnung zum Gesetz über Strassen und Wege
- Verordnung zum Gesetz über Strassen und Wege
- § 1 Vollzugsbehörden des Kantons und der Einwohnergemeinden
- § 2 Mitwirkung von Fachorganisationen bei Fuss- und
- § 3 Besondere Inanspruchnahme von kantonalen Strassen und
- § 4 Zufahrten und Einmündungen
- § 5 Ausnahmebewilligungen
- § 6 Versicherungen des Kantons
- § 7 Regeln der Technik
- § 8 Lichte Höhen
- § 9 Lichte Höhen sowie Tragfähigkeit von Strassen und Brücken
- § 10 Auskragungen von Gebäuden
- § 11 Bauten und Anlagen im Strassenabstand von Gebäuden und im
- § 12 Bäume an Kantons- und an Gemeindestrassen
- § 13 Wald entlang von Kantons- und von Gemeindestrassen
- § 14 Pflanzungen, Einfriedungen und Mauern an Kantons- und
- § 15 Bauarbeiten und Grabungen im Strassenraum
- § 16 Bauarbeiten und Grabungen im Mindestabstand oder
- § 17 Sichträume, Sichtzonen
- § 18 Entwässerungen im Bereich von Strassen und Wegen
- § 19 Bauliche Massnahmen für Behinderte und Betagte
- § 20 Übergangsbestimmung für Bestehendes im Bereich von
- § 21 Aufhebung bisherigen Rechts
- § 22 Inkrafttreten
- § 3 Abs. 3 22.12.1998
- § 13 Abs. 1 08.03.2011
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