Dekret über die Ausrichtung von Beiträgen für Schaffhauser Kantonseinwohner in ausse... (813.610)
INHALT
Dekret über die Ausrichtung von Beiträgen für Schaffhauser Kantonseinwohner in ausserkantonalen Krankenanstalten
- Dekret über die Ausrichtung von Beiträgen für Schaffhauser Kantonseinwohner in ausserkantonalen Krankenanstalten
- § 3 Die Beitragsleistung beschränkt sich auf die Dauer, für welche der Auf-
- § 5 Die Beitragsleistung erfolgt aufgrund der vom auswärtigen Spital an das
- § 6 Dieses Dekret tritt mit der Veröffentlichung im Amtsblatt in Kraft
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