Übereinkommen zwischen dem Schweizerischen Bundesrat, handelnd im Namen der Kantone ... (190.101)
INHALT
Übereinkommen zwischen dem Schweizerischen Bundesrat, handelnd im Namen der Kantone Solothurn Basel-Stadt, Basel-Landschaft, Aargau und Jura, der Regierung der Bundesrepublik Deutschland, der Regierung der Französischen Republik und der Regierung des Grossherzogtums Luxemburg, über die grenzüberschreitende Zusammenarbeit zwischen Gebietskörperschaften und örtlichen öffentlichen Stellen
- Übereinkommen zwischen dem Schweizerischen Bundesrat, handelnd im Namen der Kantone Solothurn Basel-Stadt, Basel-Landschaft, Aargau und Jura, der Regierung der Bundesrepublik Deutschland, der Regierung der Französischen Republik und der Regierung des Grossherzogtums Luxemburg, über die grenzüberschreitende Zusammenarbeit zwischen Gebietskörperschaften und örtlichen öffentlichen Stellen
- Artikel 1 Zweck dieses Übereinkommens ist es, die grenzüberschreitende
- Artikel 15 Die Auflösung eines grenzüberschreitenden Zweckverbands erfolgt
- Artikel 17 Dieses Übereinkommen tritt am ersten Tag des zweiten Monats
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