Verordnung über den Schulbesuch, die Absenzen, Dispensationen und Disziplinarmassnahmen (410.130)
INHALT
Verordnung über den Schulbesuch, die Absenzen, Dispensationen und Disziplinarmassnahmen
- Verordnung über den Schulbesuch, die Absenzen, Dispensationen und Disziplinarmassnahmen
- § 1 Gegenstand und Geltungsbereich
- § 2 Volljährige Schülerinnen, Schüler und Lernende
- § 3
- § 4 Ferien
- § 5 Schulfreie Tage
- § 6 Unterrichts- und Betreuungszeiten
- § 7 Schulbesuchspflicht
- § 8 Begriff
- § 9 Verspätungen und Versäumnisse
- § 11 Gründe
- 2007. Die Massnahmen sind den Erziehungsberechtigten mitzuteilen.
- § 12 Familienurlaub in den Volksschulen und den Sonderschulen mit kantonalem Auftrag
- § 13 Termin- und Formvorschriften
- § 14 Zuständigkeiten
- § 15 Absenzenkontrolle
- § 16 Absenzenreglemente der Mittelschulen und der Wirtschaftsmittelschule
- § 17 Vorgehen bei unbegründeten Absenzen
- § 18 Absenzenvermerk im Zeugnis
- § 19 Begriff
- § 20 Dispensation aus gesundheitlichen Gründen
- § 21 Dispensation aufgrund von ausserordentlichen Leistungen oder Begabungen
- § 21a
- § 22 Dispensation aufgrund von besonderem Bildungsbedarf in den Volksschulen
- § 23 Dispensation bei anderweitiger Erfüllung der Schulpflicht während der obligatori -
- § 24 Termin- und Formvorschriften
- § 25 Zuständigkeit
- § 26 Befristung
- § 27
- § 28 Ergreifung von disziplinarischen Massnahmen
- § 29 Disziplinarische Massnahmen durch Lehr- und Fachpersonen
- § 30 Disziplinarische Massnahmen durch die Schulleitung in den Volksschulen, Mittelschu -
- § 31 Disziplinarische Massnahmen durch die Schulleitung in den übrigen Schulen der
- § 32 Disziplinarische Massnahmen durch die Leitung Volksschulen, die zuständige Stelle
- § 33
- § 34 Gültigkeit für die Orientierungs- und Weiterbildungsschule
- § 35 Aufhebung anderer Erlasse
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