Normalarbeitsvertrag für Arbeitnehmende in der Landwirtschaft (221.217)
INHALT
Normalarbeitsvertrag für Arbeitnehmende in der Landwirtschaft
- Normalarbeitsvertrag für Arbeitnehmende in der Landwirtschaft
- § 2 Abweichungen vom Normalarbeitsvertrag müssen, damit sie gültig
- § 3 Soweit dieser Normalarbeitsvertrag keine Bestimmungen enthält
- § 4 Die Arbeitgebenden haben den Arbeitnehmenden bei der Anstel-
- § 7 Während der Probezeit beträgt die Kündigungsfrist sieben Tage.
- § 19 Die Arbeitnehmenden haben Anspruch auf bezahlten Urlaub:
- § 20 Arbeitnehmerinnen haben nach der Geburt Anspruch auf einen
- § 21 Freie Tage, Ferien und Urlaub dürfen nicht aneinander angerech-
- § 22 Haben Arbeitnehmende Anspruch auf Unterkunft und Verpflegung
- § 30 Arbeitgebende haben Anspruch auf die Lohnausfallentschädigung
- § 35 Soweit die Arbeitgebenden ihrer Pflicht zur Versicherung der Ar-
- § 37 Die Arbeitgebenden setzen die Arbeitnehmenden ihren Fähigkeiten
- § 46 Klagen über Streitigkeiten aus dem Arbeitsverhältnis können ent-
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