Verordnung zum Gesetz betreffend Massnahmen gegen den Alkohol- und Medikamentenmissb... (322.110)
INHALT
Verordnung zum Gesetz betreffend Massnahmen gegen den Alkohol- und Medikamentenmissbrauch sowie gegen den Drogenkonsum
- Verordnung zum Gesetz betreffend Massnahmen gegen den Alkohol- und Medikamentenmissbrauch sowie gegen den Drogenkonsum
- §1. Die Koordinationsstelle für Alkohol- und Drogenfragen, gemäss
- § 3 des Gesetzes, ist dem Gesundheitsamt
- §2. Die Kommission für Alkohol- und Drogenfragen besteht aus sie-
- §3. Der Fürsorgerat ist ein Dreierausschuss des Vormundschafts-
- §4. Das Verfahren ist kostenlos.
- §5. Die Koordinationsstelle vollzieht den Entscheid des Fürsorgera-
- §6. Als Behandlungsstationen im Sinne des Gesetzes kommen insbe-
- §7. Die durch den Aufenthalt in einer Behandlungsstation entstehen-
- §8. In bezug auf Zuwiderhandlungen gegen das Bundesgesetz über
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