Stiftung Schloss Wartenfels (436.916) 
                
                
            INHALT
Stiftung Schloss Wartenfels
- Stiftung Schloss Wartenfels
 - 1. Der Staat Solothurn, die Einwohnergemeinde der Stadt Olten und die
 - 2. Die Stiftung hat ihren Sitz in Lostorf.
 - 1. Das Schloss Wartenfels als Wahrzeichen des Niederamtes der Nachwelt
 - 2. Das Schloss Wartenfels soll dem Kanton Solothurn, der Einwohnerge-
 - 3. Die Schlosskapelle soll nach bestimmten Richtlinien für kirchliche Trau-
 - 4. Es dürfen keine Teile der Liegenschaften veräussert werden. Die Errich-
 - 5. Die Verwendung des Stiftungsgutes nach Massgabe des Stiftungszwek-
 - 1. Grundstücke
 - 1. Schutz und Erhaltung der Burg Wartenfels gemäss RRB 5099 vom
 - 15. November 1935
 - 2. Altertümerschutz
 - 2. Beweglichkeiten
 - 1. Der Stifter verpflichtet sich, der Stiftung Schloss Wartenfels jährlich die
 - 2. Die Beitragspflicht der Nutzniesser wird im Einzelnen wie folgt geregelt:
 - 3. Die Finanzverwaltung des Kantons Solothurn erhebt diese Beiträge
 - 4. Die Beitragspflicht beginnt für die Nutzniesser und die Stifter am
 - 1. Januar 1983.
 - 1. Die Organisation ergibt sich aus den nachstehenden Bestimmungen.
 - 2. Organe der Stiftung sind:
 - 3. Rechnungsführung
 - 4. Schlossgärtner
 - 1. Nutzen und Gefahr beginnen für die Stiftung mit der Anmeldung zur
 - 2. Die Stifter stellen fest, dass das lebenslängliche Nutzniessungsrecht von
 - 3. Die Kosten der juristischen Vorarbeiten für die Ausarbeitung dieser
 - 4. Die Kosten der Amtschreiberei Olten-Gösgen für die Errichtung und
 - 5. Die Stiftungsurkunde bedarf zu ihrer Gültigkeit der Genehmigung
 - 6. Unter dem Vorbehalt, dass auch der gleichzeitig zu errichtende Schen-
 - 7. Diese Beurkundung gilt nach allseitiger Genehmigung der beiden