Stiftung Schloss Wartenfels (436.916)
INHALT
Stiftung Schloss Wartenfels
- Stiftung Schloss Wartenfels
- 1. Der Staat Solothurn, die Einwohnergemeinde der Stadt Olten und die
- 2. Die Stiftung hat ihren Sitz in Lostorf.
- 1. Das Schloss Wartenfels als Wahrzeichen des Niederamtes der Nachwelt
- 2. Das Schloss Wartenfels soll dem Kanton Solothurn, der Einwohnerge-
- 3. Die Schlosskapelle soll nach bestimmten Richtlinien für kirchliche Trau-
- 4. Es dürfen keine Teile der Liegenschaften veräussert werden. Die Errich-
- 5. Die Verwendung des Stiftungsgutes nach Massgabe des Stiftungszwek-
- 1. Grundstücke
- 1. Schutz und Erhaltung der Burg Wartenfels gemäss RRB 5099 vom
- 15. November 1935
- 2. Altertümerschutz
- 2. Beweglichkeiten
- 1. Der Stifter verpflichtet sich, der Stiftung Schloss Wartenfels jährlich die
- 2. Die Beitragspflicht der Nutzniesser wird im Einzelnen wie folgt geregelt:
- 3. Die Finanzverwaltung des Kantons Solothurn erhebt diese Beiträge
- 4. Die Beitragspflicht beginnt für die Nutzniesser und die Stifter am
- 1. Januar 1983.
- 1. Die Organisation ergibt sich aus den nachstehenden Bestimmungen.
- 2. Organe der Stiftung sind:
- 3. Rechnungsführung
- 4. Schlossgärtner
- 1. Nutzen und Gefahr beginnen für die Stiftung mit der Anmeldung zur
- 2. Die Stifter stellen fest, dass das lebenslängliche Nutzniessungsrecht von
- 3. Die Kosten der juristischen Vorarbeiten für die Ausarbeitung dieser
- 4. Die Kosten der Amtschreiberei Olten-Gösgen für die Errichtung und
- 5. Die Stiftungsurkunde bedarf zu ihrer Gültigkeit der Genehmigung
- 6. Unter dem Vorbehalt, dass auch der gleichzeitig zu errichtende Schen-
- 7. Diese Beurkundung gilt nach allseitiger Genehmigung der beiden
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