Diplomreglement der Technikerschule des Kantons Solothurn (416.915.4) 
                
                
            INHALT
Diplomreglement der Technikerschule des Kantons Solothurn
- Diplomreglement der Technikerschule des Kantons Solothurn
 - 1. Prüfungszeiten
 - 2. Zulassung
 - 3. Durchführung der Prüfung
 - 3.1. Die Ernennung der Experten und des Präsidenten der Expertenkom-
 - 3.2. Der Prüfungsplan für die schriftlichen und mündlichen Prüfungen wird
 - 3.3. Die schriftlichen Prüfungsaufgaben werden von den zuständigen
 - 3.4. Die Aufgabenstellungen für die schriftlichen und mündlichen Prüfun-
 - 4. Bewertung
 - 4.1 Für die Notengebung sind die Experten und Fachlehrer zuständig.
 - 4.2 Die Diplom-Zeugnisnoten ergeben sich in den einzelnen Fächern wie
 - 4.3. Die Prüfungsleistungen (mündlich, schriftliche Prüfungen und Diplom-
 - 5. Promotion
 - 5.1. Nach Abschluss der Prüfungen entscheidet die Konferenz der Experten
 - 5.2 Das Diplom wird erteilt. wenn sowohl der Durchschnitt der schriftli-
 - 5.3 Das Diplom
 - 6. Diplomwiederholung
 - 6.1 Die Diplomprüfung kann nur einmal wiederholt werden.
 - 6.2 Die Wiederholung der Diplomarbeit wird erlassen, wenn in der ersten
 - 6.3 Diplomprüfungen finden nur einmal jährlich statt.
 - 7. Diplomausweis
 - 8. Besondere Bestimmungen
 - 9. Rechtspflege
 - 10. Inkrafttreten