Diplomreglement der Technikerschule des Kantons Solothurn (416.915.4)
CH - SO

Diplomreglement der Technikerschule des Kantons Solothurn

1 Diplomreglement der Technikerschule des Kantons Solothurn Beschluss der Aufsichtskommission vom 10. Juni 1996 Die Aufsichtskommission der Technikerschule des Kantons Solothurn gestützt auf den Regierungsratsbeschluss über die Organisation der Tech- nikerschule des Kantons Solothurn vom 6. März 1984
1 ) beschliesst:

1. Prüfungszeiten

Die Diplomprüfung ist die Abschlussprüfung, die am Ende des 4. Semesters stattfindet. Die schriftlichen und mündlichen Prüfungen finden in der Regel während der ordentlichen Unterrichtszeiten statt. Die zweiwöchige Diplomarbeit wird als Tagesarbeit durchgeführt. Einzelne schriftliche Fachprüfungen können vor dem 4. Semester stattfin- den. Der Zeitpunkt der Prüfungen ist in Ziffer 3.5 festgelegt.

2. Zulassung

Zugelassen zu der Diplomarbeit sind die Studierenden der TS-SO, welche die nachstehenden Voraussetzungen erfüllt haben: − Bestandenes 3. und 4. Semester an der TS-SO, mit definitiver Promotion am Ende des 4. Semesters. − Erbrachter Nachweis einer Tätigkeit in einem einschlägigen Beruf wäh- rend des ganzen Studiums. In Ausnahmefällen entscheidet die Aufsichtskommission auf Grund von vorliegenden Unterlagen.

3. Durchführung der Prüfung

3.1. Die Ernennung der Experten und des Präsidenten der Expertenkom-

mission erfolgt auf Vorschlag der Aufsichtskommission durch den Vor- stand des Solothurnischen Vereins für technische Ausbildung.

3.2. Der Prüfungsplan für die schriftlichen und mündlichen Prüfungen wird

durch die Schulleitung im Einvernehmen mit den Experten und prüfenden ________________
1 ) BGS 416.915.2.
2 Lehrern zu Beginn des vierten Semesters erstellt. Die Daten der schriftli- chen Vorprüfungen gemäss Ziffer 1 werden durch die Schulleitung zu Beginn des dritten Semesters festgelegt. Die Prüfungszeit für die zwei Wochen dauernde Diplomarbeit wird den Kandidaten/-innen zu Beginn des vierten Semesters mitgeteilt.

3.3. Die schriftlichen Prüfungsaufgaben werden von den zuständigen

Fachlehrern gestellt. Die schriftlichen Prüfungen stehen unter Aufsicht der zuständigen Lehrer; die Experten können den Prüfungen beiwohnen. Die Dauer der Prüfung beträgt für jedes Fach in der Regel 180 Minuten. Die Themen der mündlichen Prüfungen werden von den zuständigen Fachlehrern im Einvernehmen mit den Prüfungsexperten zusammenge- stellt. Die mündlichen Prüfungen dauern in der Regel für jeden/jede Kan- didaten/-in in jedem einzelnen Fach 20 Minuten; es muss dabei mindestens ein Experte anwesend sein. Anstelle einzelner mündlicher Prüfungen können in besonderen Fällen durch die Direktion im Einvernehmen mit den zuständigen Experten schriftliche Prüfungen angeordnet werden oder umgekehrt. Die Diplomarbeit wird im Zeitraum von 12 Arbeitstagen unter Aufsicht in den zugewiesenen Räumen durchgeführt. Die Aufgabenstellung erfolgt durch den Fachlehrer. In der Regel wird jedem/jeder Kandidaten/-in eine besondere Aufgabe gestellt; es sind auch Gruppenarbeiten möglich. Es steht den Experten frei, sich während der Diplomarbeitszeit über den Stand der Arbeit zu orientieren.

3.4. Die Aufgabenstellungen für die schriftlichen und mündlichen Prüfun-

gen sowie für die Diplomarbeit sind spätestens vier Wochen vor den be- treffenden Prüfungen in dreifacher Ausfertigung zur Genehmigung durch den Vorsteher der TS-SO und die Experten an die Direktion IGS einzurei- chen.
5 Die Abschlussprüfung umfasst folgende Fächer: Fachrichtung E: Elektronik a) schriftliche Prüfungsfächer: − Mathematik (E2) − Betriebsorganisatorische Grundlagen (E4) − Mikroelektronik II aus Interfacetechniken, Systemtechniken und Quali- täts- und Kostenbetrachtungen (E4) b) mündliche Prüfungsfächer: − Elektrotechnik und Elektronik (E2) − Mikroelektronik I aus Schaltungstechnologien und -technik und De- signtechnik (E4) c) Diplomarbeit
3 Fachrichtung l: Informatik a) schriftliche Prüfungsfächer: − Betriebsorganisatorische Grundlagen und CIM (14)* − Datenbanken und Informationssysteme (14) − Betriebssysteme (14) − Mikrocomputer und Embedded Systems (14)* b) mündliche Prüfungsfächer: − Informatik I aus Methodik, Programmierung und Objektorientierte Methoden (12) − Informatik II aus Objektorientierter Programmierung und Experten- Systeme (14) c) Diplomarbeit * Eines der beiden Diplomfächer kann gewählt werden. Fachrichtung P: Produktionstechnik a) schriftliche Prüfungsfächer: − Produktegestaltung, Rechnergestützte Produktion (P3) − Qualitätswesen (P3) − Logistik (P4) − Produktions-Planung und -Steuerung und Betriebsdaten-/Maschinen- daten-Erfassung (P4) b) mündliches Prüfungsfach: Integration/CIM (P4) c) Diplomarbeit

4. Bewertung

4.1 Für die Notengebung sind die Experten und Fachlehrer zuständig.

4.2 Die Diplom-Zeugnisnoten ergeben sich in den einzelnen Fächern wie

folgt: a) Fachrichtung E: Elektronik − Mathematik: aus dem Mittel der beiden letzten Semesternoten (erstes und zweites) und der Note der Diplomprüfung. − Elektrotechnik und Elektronik: aus dem Mittel der Semesternoten in Halbleiter und der beiden Semesternoten in Elektronik (erstes und zweites) und der Note der Diplomprüfung. − Betriebsorganisatorische Grundlagen: aus dem Mittel der Semester- noten in Betriebs- und Projektorganisation und der Note der Diplom- prüfung. − Mikroelektronik I: aus dem Mittel der letzten Semesternoten in Schal- tungstechnologien und -technik und Designtechnik und der Note der Diplomprüfung.
4 − Mikroelektronik II: aus dem Mittel der Semesternoten in Interfacetech- niken. Systemtechniken und Qualitäts- und Kostenbetrachtungen und der Note der Diplomprüfung. b) Fachrichtung I: Informatik − Informatik I: aus dem Mittel der beiden letzten Semesternoten (erstes und zweites) und der Note der Diplomprüfung. − Betriebsorganisatorische Grundlagen und CIM: aus dem Mittel der Semesternoten in Betriebsorganisation und in CIM-Konzepte und der Note der Diplomprüfung* − Datenbanken und Informationssysteme: aus dem Mittel der beiden Semesternoten (drittes und viertes) und der Note der Diplomprüfung. − Betriebssysteme: aus dem Mittel der Semesternoten in Betriebssyste- men und in Übertragungstechnik, Netzwerke und der Note der Di- plomprüfung. − Mikrocomputer und Embedded Systems: aus dem Mittel der beiden Semesternoten in Mikrocomputer und Embedded-Systems und der No- te der Diplomprüfung.* − Informatik II: aus dem Mittel der Semesternoten in Objektorientierter Programmierung und Experten-Systeme und der Note der Diplomprü- fung. * Eines der beiden Diplomfächer kann gewählt werden. c) Fachrichtung P: Produktionstechnik − Produktgestaltung, Rechnergestützte Produktion: aus dem Mittel der beiden Semesternoten und der Note der Diplomprüfung. − Qualitätswesen: aus dem Mittel der Semesternote und der Note der Diplomprüfung. − PPS und BDE: aus dem Mittel der beiden Semesternoten (drittes und viertes) und der Note der Diplomprüfung. − Logistik: aus dem Mittel der beiden Semesternoten (drittes und viertes) und der Note der Diplomprüfung. − CIM/Integration: aus dem Mittel der Semesternote und der Note der Diplomprüfung. d) Englisch zählt in den Fachrichtungen Elektronik und Informatik als Erfahrungsnotenfach. Die Diplomzeugnisnote ergibt sich aus dem Mit- tel der Erfahrungsnote der beiden letzten Semester. e) Eine freiwillige Wiederholung des 2. Semesters bei ungenügenden Noten in den vorgezogenen Diplomprüfungen ist möglich. Die Exper- tenkonferenz gibt Empfehlungen dazu ab. Diplomarbeit: Für die Diplomarbeit werden drei Noten erteilt: − Lösungskonzept/Design/Vorgehen − Durchführung und Umsetzung − Dokumentation und Präsentation

4.3. Die Prüfungsleistungen (mündlich, schriftliche Prüfungen und Diplom-

arbeit) werden ausschliesslich in ganzen und halben Noten zwischen 6
5 (beste Note) und 1 (schlechteste Note) bewertet. Die Diplom-Zeugnisnoten werden auf zwei Dezimalstellen berechnet.

5. Promotion

5.1. Nach Abschluss der Prüfungen entscheidet die Konferenz der Experten

und prüfenden Lehrer gestützt auf die Prüfungsergebnisse über die Ertei- lung des Diploms. Vorsitzender dieser Konferenz ist der Präsident der Expertenkommission; der Direktor IGS und der Vorsteher TS-SO sind von Amtes wegen Mitglied der Konferenz.

5.2 Das Diplom wird erteilt. wenn sowohl der Durchschnitt der schriftli-

chen und mündlichen Diplom-Zeugnisnoten als auch der Durchschnitt der
3 Noten für die Diplomarbeit mindestens je 4,00 beträgt.

5.3 Das Diplom

– mit Auszeichnung — wird erteilt. wenn der Gesamtdurch- schnitt aller Diplom-Zeugnisnoten nach Ziffer 4.2 mindestens 5,50 beträgt und keine Einzelnote unter 5,00 liegt.

6. Diplomwiederholung

6.1 Die Diplomprüfung kann nur einmal wiederholt werden.

6.2 Die Wiederholung der Diplomarbeit wird erlassen, wenn in der ersten

Diplomarbeit keine Einzelnote unter 4 erteilt worden ist und der Noten- durchschnitt mindestens 5,00 beträgt.

6.3 Diplomprüfungen finden nur einmal jährlich statt.

7. Diplomausweis

Die Kandidaten/-innen, welche die Diplomprüfung bestanden haben, er- halten ein Diplomzeugnis, in welchem alle Einzelnoten enthalten sind, und eine Diplomurkunde über die an der TS-SO erfolgreich abgeschlossenen Studien. Die beiden Ausweise sind vom Vorsteher des Erziehungsdeparte- mentes, dem Präsidenten der Expertenkommission und dem Direktor der IGS unterzeichnet.

8. Besondere Bestimmungen

Kandidaten, die das Diplom an einer Abteilung der TS-SO bereits erwor- ben haben und sich an einer anderen Abteilung erneut zur Diplomprüfung anmelden, können auf ein schriftliches Gesuch hin von der Wiederholung der Prüfung in denjenigen Fächern dispensiert werden, in denen sie bei der ersten Prüfung Note 5 erreicht haben, sofern die zu prüfenden Stoff-
6 gebiete übereinstimmen. Bei der Ermittlung der Prüfungsergebnisse wird in einem solchen Falle die in der ersten Prüfung erreichte Note eingesetzt.

9. Rechtspflege

Für die Rechtspflege sind die gemeinsamen Bestimmungen massgebend. welche integrierenden Bestandteil dieses Reglementes bilden.

10. Inkrafttreten

Dieses Reglement tritt am 1. Oktober 1996 für die 1996 in das e rste Stu- diensemester eintretenden Studierenden in Kraft. Vom Erziehungs-Departement am 25. September 1996 genehmigt
Markierungen
Leseansicht