Abkommen (0.131.313.6) 
                
                
            INHALT
Abkommen (zwischen der Schweizerischen Eidgenossenschaft und der Bundesrepublik Deutschland über die gegenseitige Hilfeleistung bei Katastrophen oder schweren Unglücksfällen)
- Abkommen (zwischen der Schweizerischen Eidgenossenschaft und der Bundesrepublik Deutschland über die gegenseitige Hilfeleistung bei Katastrophen oder schweren Unglücksfällen)
 - Art. 1 Gegenstand
 - Art. 2 Definitionen
 - Art. 3 Zuständigkeiten
 - Art. 4 Vorgängige Absprache
 - Art. 5 Einsatzarten
 - Art. 6 Grenzübertritt
 - Art. 7 Grenzübergang des Materials
 - Art. 8 Einsätze mit Luftfahrzeugen
 - Art. 9 Koordination und Gesamtleitung
 - Art. 10 Einsatzkosten
 - Art. 11 Schadenersatz
 - Art. 12 Unterstützung und Wiederaufnahme von Helfern und Evakuierten
 - Art. 13 Weitere Formen der Zusammenarbeit
 - Art. 14 Funkverbindungen
 - Art. 15 Beilegung von Streitigkeiten
 - Art. 16 Kündigung
 - Art. 17 Andere vertragliche Regelungen
 - Art. 18 Berlinklausel
 - Art. 19 Inkrafttreten