Verordnung über die Regulierung von Steinbockbeständen (922.27) 
                
                
            INHALT
Verordnung über die Regulierung von Steinbockbeständen (VRS)
- Verordnung über die Regulierung von Steinbockbeständen (VRS)
 - 1. Abschnitt: Bestandeserhebung
 - Art. 1 Bezeichnung der einzelnen Steinbockkolonien
 - Art. 2 Angaben zu den einzelnen Kolonien (Formular I)
 - Art. 3 Kolonien auf dem Gebiet von zwei oder mehr Kantonen
 - Art. 4 Meldung der Angaben zu den einzelnen Kolonien
 - 2. Abschnitt: Regulierungsmassnahmen
 - Art. 5 Begründung von Regulierungsmassnahmen
 - Art. 6 Abschussplanung
 - Art. 7 Abschussplanung für Kolonien auf dem Gebiet von zwei oder mehr Kantonen
 - Art. 8 Genehmigung der Abschusspläne
 - Art. 9 Abschusskontrolle
 - Art. 10 Meldungen und Genehmigungen
 - Art. 11 Abschussberechtigung
 - Art. 12 Abschüsse in eidgenössischen Banngebieten
 - 3. Abschnitt: Inkrafttreten
 - Art. 13