Beitritt zur interkantonalen Vereinbarung über das öffentliche Beschaffungswesen vom ... (721.53) 
                
                
            INHALT
Beitritt zur interkantonalen Vereinbarung über das öffentliche Beschaffungswesen vom 25. November 1994
- Beitritt zur interkantonalen Vereinbarung über das öffentliche Beschaffungswesen vom 25. November 1994
 - 12. Februar 1996
 - 1.1. Der Kanton Solothurn tritt der Interkantonalen Vereinbarung über
 - 1.2. Der Regierungsrat ist ermächtigt, Änderungen der Vereinbarung zu
 - 2. Dieser Beschluss unterliegt der Volksabstimmung. Der Regieungsrat