Abkommen zwischen der Schweiz und der Tschechoslowakischen Republik über die g... (0.274.187.411) 
                
                
            INHALT
Abkommen zwischen der Schweiz und der Tschechoslowakischen Republik über die gegenseitige Rechtshilfe in Zivil‑ und Handelssachen 1
- Abkommen zwischen der Schweiz und der Tschechoslowakischen Republik über die gegenseitige Rechtshilfe in Zivil‑ und Handelssachen 1
 - I. Aktenzustellungen; Ersuchsschreiben
 - Art. 1
 - Art. 2
 - Art. 3
 - Art. 4
 - II. Vollstreckung von Entscheidungen über Prozesskosten
 - Art. 5
 - III. Beglaubigung und Beweiskraft von Urkunden
 - Art. 6
 - Art. 7
 - IV. Rechtsauskunft und Mitteilung von Rechtsvorschriften
 - Art. 8
 - Schlussbestimmungen
 - Art. 9
 - Zusatzprotokoll
 - Beilage
 - Verzeichnis der Verwaltungsbehörden, deren Urkunden gemäss Artikel 6 Absatz 2 des Abkommens über die gegenseitige Rechtshilfe in Zivil- und Handelssachen keiner Beglaubigung bedarf
 - A. für schweizerische Urkunden ¹⁰
 - I. Eidgenössische Behörden
 - II. Kantonale Behörden
 - B.
 - 1. Für slowakische Urkunden ¹¹
 - 2. Für tschechische Urkunden ¹²