Übereinkommen zur Befreiung ausländischer öffentlicher Urkunden von der Beglaubi... (0.172.030.4)
INHALT
Übereinkommen zur Befreiung ausländischer öffentlicher Urkunden von der Beglaubigung
- Übereinkommen zur Befreiung ausländischer öffentlicher Urkunden von der Beglaubigung
- Art. 1
- Art. 2
- Art. 3
- Art. 4
- Art. 5
- Art. 6
- Art. 7
- Art. 8
- Art. 9
- Art. 10
- Art. 11
- Art. 12
- Art. 13
- Art. 14
- Art. 15
- Unterschriften
- Anlage
- Muster der Apostille
- Verzeichnis der nach dem Übereinkommen zur Befreiung ausländischer öffentlicher Urkunden von der Beglaubigung für die Ausstellung der Apostille zuständigen schweizerischen Behörden ²
- A. Behörde der Eidgenossenschaft:
- B. Kantonale Behörden:
- Übersicht über die ausländischen Behörden, die in den einzelnen Vertragsstaaten zuständig sind, die Apostille nach Artikel 3 Absatz 1 des Übereinkommens auszustellen ³
- Geltungsbereich am 31. März 2019 ⁴
- Erklärung
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