Verordnung über die Gebühren und Entschädigungen für die Überwachung des Post- und... (780.115.1) 
                
                
            INHALT
Verordnung über die Gebühren und Entschädigungen für die Überwachung des Post- und Fernmeldeverkehrs (GebV-ÜPF)
- Verordnung über die Gebühren und Entschädigungen für die Überwachung des Post- und Fernmeldeverkehrs (GebV-ÜPF)
 - 1. Abschnitt: Allgemeine Bestimmungen
 - Art. 1 ³ Gegenstand
 - Art. 2 Anwendbarkeit der Allgemeinen Gebührenverordnung
 - Art. 3 Höhe der Gebühren und Entschädigungen
 - Art. 4 Annullation
 - Art. 5 Rechnungsstellung
 - Art. 6 Zusätzliche Gebühren und Entschädigungen für Dienstleistungen ausserhalb der Normalarbeitszeit
 - Art. 7 ¹² Zusätzliche Gebühren und Entschädigungen für rückwirkende Überwachungsmassnahmen in dringenden Fällen
 - Art. 8 Gebühren und Entschädigungen für Testschaltungen
 - 2. Abschnitt: Gebühren
 - Art. 9 Gebühr für zusätzlich gewünschte Datenträger
 - Art. 10 Gebühr für die Verlängerung einer Echtzeitüberwachung
 - Art. 11 Gebühr für den Zugriff auf Überwachungsdaten nach Aufhebung oder Ausführung
 - Art. 12 Gebühr für die Überprüfung der Auskunfts- und Überwachungsbereitschaft
 - Art. 13 Gebühr für nicht aufgeführte Dienstleistungen
 - Art. 14 Gebühr für Benutzerkonten auf dem Verarbeitungssystem
 - 3. Abschnitt: Entschädigungen
 - Art. 15 Entschädigungsanspruch
 - Art. 16 Entschädigungen
 - Art. 17 Entschädigungen für nicht aufgeführte Dienstleistungen
 - 4. Abschnitt: Kostenübernahme bei unzureichender Mitwirkung bei der Fernmeldeüberwachung
 - Art. 18 Fälle der Kostenübernahme
 - Art. 19 Festlegung des Betrags
 - 5. Abschnitt: Schlussbestimmungen
 - Art. 20 Aufhebung eines anderen Erlasses
 - Art. 21 Übergangsbestimmungen
 - Art. 22 Inkrafttreten
 - Anhang ²¹
 - Gebühren und Entschädigungen inklusive Mehrwertsteuer