Verordnung über die Gebühren für Dienstleistungen der Jagd- und Fischereibehörden (VI E/211/7)
INHALT
Verordnung über die Gebühren für Dienstleistungen der Jagd- und Fischereibehörden
- Verordnung über die Gebühren für Dienstleistungen der Jagd- und Fischereibehörden
- Art. 1 Gegenstand
- Art. 2 Einsätze im Schadenfall
- Art. 3 Von Dritten veranlasste und fischereirechtliche Massnahmen
- Art. 4 Öffentlichkeitsarbeit und Führungen
- Art. 5 Weitere Verwaltungstätigkeiten
- Art. 6 Sachaufwand
- Art. 7 Spesen
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