Verordnung des BASPO über «Jugend und Sport» (415.011.2)
INHALT
Verordnung des BASPO über «Jugend und Sport» (J+S-V-BASPO)
- Verordnung des BASPO über «Jugend und Sport» (J+S-V-BASPO)
- 1. Abschnitt: J+S-Sportarten
- Art. 1 ⁵
- Art. 2 Zuteilung der Sportarten zu den Nutzergruppen
- 2. Abschnitt: J+S-Angebote
- Art. 3 Inhalte von J+S-Kursen und -Lagern
- Art. 4 Bewilligung von J+S-Aktivitäten
- Art. 5 Mindestteilnehmerzahl bei J+S-Kursen
- Art. 6 ¹⁵ Beiträge beim vorzeitigen Abbruch eines J+S-Lagers
- Art. 7 Unterteilung von Gruppen
- Art. 8 ¹⁶ Verbot der Teilnahme von Kindern
- 3. Abschnitt: J+S-Kaderbildung
- Art. 9 ¹⁷ Aus- und Weiterbildungsstruktur
- Art. 10 ¹⁸ Dauer der Kaderbildung
- Art. 11 Angebote unterschiedlicher Sportarten ²⁰
- Art. 12 Qualifikation
- Art. 13 Bestehen eines Kurses oder eines Moduls
- Art. 14 Empfehlung
- 4. Abschnitt: J+S-Leiterinnen und -Leiter
- Art. 15 ²² Anerkennung als J+S-Leiterin oder -Leiter
- Art. 16 ²³ Anerkennung als J+S-Leiterin oder -Leiter Schulsport
- Art. 17 ²⁴
- Art. 18 ²⁵ J+S- Leiteranerkennung für Militärsportleiterinnen und -leiter
- Art. 19 ²⁶ Anerkennung von J+S-Expertinnen und -Experten als J+S‑Leiterinnen und -Leiter
- Art. 20 ²⁷ Anforderungen für die Leitung von J+S-Aktivitäten
- Art. 21 ²⁸
- Art. 22 ²⁹ Ergänzende Konditions- und Mentaltrainings
- Art. 23 und 24 ³¹
- 5. Abschnitt: …
- Art. 25 und 26 ³²
- 6. Abschnitt: J+S-Expertinnen und -Experten
- Art. 27 Weiterbildungspflicht von J+S-Expertinnen und -Experten
- Art. 28 Experteneinsatz in der Aus- und Weiterbildung von J+S-Leiterinnen und -Leitern
- 7. Abschnitt: Anspruch auf Erwerbsausfallentschädigung
- Art. 29
- 8. Abschnitt: Schlussbestimmung
- Art. 30
- Anhang 1 ⁴⁰
- Aus- und Weiterbildungsstruktur
- 1. Aus- und Weiterbildung der J+S-Leiterinnen und -Leiter und der J+S-Expertinnen und ‑Experten
- 2. Aus- und Weiterbildung der J+S-Coaches
- Anhang 2 ⁴¹
- Militärsportleiterinnen und -leiter
- 1. Militärsportleiterausbildungen
- Anhang 3 ⁴²
- Erforderliche Ausbildungen der J+S-Leiterinnen und -Leiter
- 1. Erforderliche Anerkennungen in J+S-Sportarten
- 2. Erforderliche Zusatzanerkennung Sicherheit
- 3. Erforderliche Weiterbildung Sicherheit
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