Reglement über die Gewährung von Kantons- und Gemeindebeiträgen im Bereich Denkmalpf... (IV G/10)
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Reglement über die Gewährung von Kantons- und Gemeindebeiträgen im Bereich Denkmalpflege und Ortsbildschutz --> IV G/2/1
- Reglement über die Gewährung von Kantons- und Gemeindebeiträgen im Bereich Denkmalpflege und Ortsbildschutz --> IV G/2/1
- Art. 3 Leistung des Gemeindebeitrages durch Dritte Bei Objekten, für welche die Beitragsleistung der Gemeinde nicht zwingend vorgeschrieben ist, können die Gemeindebeiträge ganz oder teilweise durch Beitragsleistungen interessierter Körperschaften oder anderer Dritter ersetzt werden. 1
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