Abkommen (0.192.122.51)
INHALT
Abkommen
- Abkommen
- I. Rechtsstellung, Vorrechte und Immunitäten der Internationalen Föderation
- Art. 1 Rechtspersönlichkeit und Rechtsfähigkeit
- Art. 2 Handlungsfreiheit
- Art. 3 Unverletzbarkeit der Räumlichkeiten
- Art. 4 Unverletzbarkeit der Archive
- Art. 5 Befreiung von der Gerichtsbarkeit und der Vollstreckung
- Art. 6 Veröffentlichungen und Mitteilungen
- Art. 7 Steuerliche Behandlung
- Art. 8 Zollbehandlung
- Art. 9 Freie Verfügung über Guthaben
- Art. 10 Mitteilungen
- Art. 11 Wappen
- Art. 12 Pensionskasse und Spezialfonds
- Art. 13 Sozialfürsorge
- II. Vorrechte und Immunitäten für Personen in offizieller Eigenschaft bei der Internationalen Föderation
- Art. 14 Vorrechte und Immunitäten des Präsidenten der Internationalen Föderation, des Generalsekretärs, der Untersekretäre und des Stellvertretenden Generalsekretärs
- Art. 15 Vorrechte und Immunitäten der Vertreter der Nationalen Rotkreuz- und Rothalbmond-Gesellschaften, die Mitglieder der Internationalen Föderation sind
- Art. 16 Vorrechte und Immunitäten für alle Mitarbeiter der Internationalen Föderation
- Art. 17 Vorrechte und Immunitäten für nichtschweizerische Mitarbeiter der Internationalen Föderation
- Art. 18 Sozialfürsorge
- Art. 19 Militärdienst der schweizerischen Mitarbeiter
- Art. 20 Vorrechte und Immunitäten für die Experten der Internationalen Föderation
- Art. 21 Ausnahmen von der Immunität von der Gerichtsbarkeit
- Art. 22 Gegenstand der Immunitäten
- Art. 23 Einreise, Aufenthalt und Ausreise
- Art. 24 Legitimationskarten
- Art. 25 Verhinderung von Missbrauch
- Art. 26 Streitigkeiten privater Art
- III. Nichtverantwortlichkeit und Sicherheit der Schweiz
- Art. 27 Nichtverantwortlichkeit der Schweiz
- Art. 28 Sicherheit der Schweiz
- IV. Schlussbestimmungen
- Art. 29 Vollzug des Abkommens durch die Schweiz
- Art. 30 Streitbeilegung
- Art. 31 Änderung des Abkommens
- Art. 32 Kündigung des Abkommens
- Art. 33 Ausserkraftsetzung des Abkommens vom 10. Juli 1952 ⁸
- Art. 34 Inkrafttreten
Feedback