Abkommen zwischen der Schweizerischen Eidgenossenschaft und der Welthandelsorg... (0.192.122.632) 
                
                
            INHALT
Abkommen zwischen der Schweizerischen Eidgenossenschaft und der Welthandelsorganisation zur Regelung des rechtlichen Statuts der Organisation in der Schweiz
- Abkommen zwischen der Schweizerischen Eidgenossenschaft und der Welthandelsorganisation zur Regelung des rechtlichen Statuts der Organisation in der Schweiz
 - Art. 1 Begriffsbestimmungen
 - I. Statut, Funktion, Vorrechte und Immunitäten der Organisation
 - Art. 2 Persönlichkeit und Rechtsfähigkeit
 - Art. 3 Handlungsfreiheit
 - Art. 4 Errichtung von Ständigen Missionen
 - Art. 5 Allgemeine Bestimmungen über Immunitäten und Vorrechte
 - Art. 6 Unverletzbarkeit der Räumlichkeiten
 - Art. 7 Unverletzbarkeit der Archive
 - Art. 8 Befreiung von der Gerichtsbarkeit und der Vollstreckung
 - Art. 9 Steuerliche Behandlung
 - Art. 10 Zollbehandlung
 - Art. 11 Veröffentlichungen
 - Art. 12 Freie Verfügung über Guthaben
 - Art. 13 Mitteilungen
 - Art. 14 Immatrikulation der Fahrzeuge
 - Art. 15 Pensionskasse
 - Art. 16 Sozialfürsorge
 - II. Grundsätze, welche die den Ständigen Missionen und ihren Mitgliedern gewährten Vorrechte und Immunitäten bestimmen
 - A. Ständige Missionen
 - Art. 17 Allgemeine Bestimmungen über die Vorrechte und Immunitäten
 - Art. 18 Steuerliche Behandlung
 - Art. 19 Zollbehandlung
 - Art. 20 Befreiung von der Zulassungsgenehmigung für leitungsgebundene Teilnehmeranlagen
 - Art. 21 Immatrikulation der Fahrzeuge
 - Art. 22 Streitbeilegung
 - B. Mitglieder der Ständigen Missionen
 - Art. 23 Allgemeine Bestimmungen über die Vorrechte und Immunitäten
 - Art. 24 Steuerliche Behandlung
 - Art. 25 Zollbehandlung
 - Art. 26 Einreise, Aufenthalt und Ausreise
 - Art. 27 Zugang zum Arbeitsmarkt
 - Art. 28 Immatrikulation der Fahrzeuge
 - III. Vorrechte und Immunitäten der in offizieller Eigenschaft an die Organisation berufenen Personen
 - Art. 29 Vorrechte und Immunitäten der Delegierten der Mitglieder der Organisation
 - Art. 30 Vorrechte und Immunitäten des Generaldirektors der Organisation
 - Art. 31 Vorrechte und Immunitäten der stellvertretenden Generaldirektoren, der Mitglieder der Hohen Direktion und der Beamten im Rang P-5 und höher
 - Art. 32 Vorrechte und Immunitäten der übrigen Beamten
 - Art. 33 Vorrechte und Immunitäten der übrigen Beamten nicht schweizerischer Staatsangehörigkeit
 - Art. 34 Vorrechte und Immunitäten der Mitglieder des Appellationsorgans
 - Art. 35 Mit Missionen beauftragte Experten
 - Art. 36 Militärdienst der schweizerischen Beamten
 - Art. 37 Immatrikulation der Fahrzeuge
 - Art. 38 Gegenstand der Immunitäten
 - Art. 39 Einreise, Aufenthalt und Ausreise
 - Art. 40 Zugang zum Arbeitsmarkt
 - Art. 41 Laissez-passer
 - Art. 42 Legitimationskarten
 - Art. 43 Verhinderung von Missbrauch
 - Art. 44 Streitigkeiten privater Art
 - IV. Nichtverantwortlichkeit und Sicherheit der Schweiz
 - Art. 45 Nichtverantwortlichkeit der Schweiz
 - Art. 46 Sicherheit der Schweiz
 - V. Schlussbestimmungen
 - Art. 47 Vollzug des Abkommens durch die Schweiz
 - Art. 48 Streitbeilegung
 - Art. 49 Änderung
 - Art. 50 Kündigung
 - Art. 51 Inkrafttreten