Abkommen (0.192.122.818.11)
INHALT
Abkommen
- Abkommen
- I. Statut, Vorrechte und Immunitäten des Globalen Fonds
- Art. 1 Persönlichkeit und Rechtsfähigkeit
- Art. 2 Unabhängigkeit und Handlungsfreiheit
- Art. 3 Unverletzbarkeit der Räumlichkeiten
- Art. 4 Unverletzbarkeit der Archive
- Art. 5 Immunität von der Gerichtsbarkeit und der Vollstreckung
- Art. 6 Veröffentlichungen und Mitteilungen
- Art. 7 Steuerliche Behandlung
- Art. 8 Zollbehandlung
- Art. 9 Freie Verfügung über Guthaben
- Art. 10 Mitteilungen
- Art. 11 Pensionskasse und Spezialfonds
- Art. 12 Soziale Sicherheit
- II. Vorrechte und Immunitäten der in offizieller Eigenschaft an den Globalen Fonds berufenen Personen
- Art. 13 Vorrechte und Immunitäten der Stiftungsratsmitglieder
- Art. 14 Vorrechte und Immunitäten des Exekutivdirektors und der hohen Beamten des Globalen Fonds
- Art. 15 Vorrechte und Immunitäten für alle Beamten des Globalen Fonds
- Art. 16 Vorrechte und Immunitäten der Beamten nicht schweizerischer Staatsangehörigkeit des Globalen Fonds
- Art. 17 Soziale Sicherheit
- Art. 18 Militärdienst der schweizerischen Beamten
- Art. 19 Vorrechte und Immunitäten der mit Missionen für den Globalen Fonds beauftragten Experten
- Art. 20 Ausnahmen von der Befreiung von der Gerichtsbarkeit
- Art. 21 Gegenstand der Immunitäten
- Art. 22 Einreise, Aufenthalt und Ausreise
- Art. 23 Legitimationskarten
- Art. 24 Verhinderung von Missbrauch
- Art. 25 Streitigkeiten privater Art
- III. Nichtverantwortlichkeit und Sicherheit der Schweiz
- Art. 26 Nichtverantwortlichkeit der Schweiz
- Art. 27 Sicherheit der Schweiz
- IV. Schlussbestimmungen
- Art. 28 Vollzug des Abkommens durch die Schweiz
- Art. 29 Streitbeilegung
- Art. 30 Änderung des Abkommens
- Art. 31 Kündigung des Abkommens
- Art. 32 Inkrafttreten
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