Verordnung des BLW über phytosanitäre Massnahmen für die Landwirtschaft und den pr... (916.202.1) 
                
                
            INHALT
Verordnung des BLW über phytosanitäre Massnahmen für die Landwirtschaft und den produzierenden Gartenbau (VpM-BLW)
- Verordnung des BLW über phytosanitäre Massnahmen für die Landwirtschaft und den produzierenden Gartenbau (VpM-BLW)
 - Art. 1 Entsprechung von Ausdrücken und anwendbares Recht
 - Art. 2 Vorübergehende Aufhebung des Einfuhrverbots
 - Art. 3 ² Massnahmen gegen potenzielle Quarantäneorganismen
 - Art. 4 ³ Besondere Massnahmen bei erhöhtem phytosanitärem Risiko
 - Art. 5 ⁵ Vorsorgliches Einfuhrverbot für Waren mit hohem phytosanitärem Risiko
 - Art. 6 Aufhebung eines anderen Erlasses
 - Art. 7 Inkrafttreten
 - Anhang 1 ⁷
 - Entsprechung von Ausdrücken und anwendbares Recht
 - 1 Entsprechung von Ausdrücken
 - 2 Anwendbares Recht
 - Anhang 2 ¹¹
 - Vorübergehend vom Einfuhrverbot ausgenommene Waren, Einfuhrbedingungen und Dauer der Aufhebung des Einfuhrverbots
 - 1 Kartoffeln aus Ägypten
 - 1.1 Vorübergehende Ausnahme vom Einfuhrverbot
 - 1.2 Ausschluss von der Liste der schadorganismusfreien Gebiete
 - 1.3 Anmeldung von Einfuhrsendungen
 - 1.4 Einfuhrkontrolle
 - 1.5 Dauer der Aufhebung des Einfuhrverbots
 - Anhang 3 ¹⁵
 - Massnahmen gegen die Einschleppung und Ausbreitung von potenziellen Quarantäneorganismen
 - 1 …
 - 2 Epitrix cucumeris (Harris), Epitrix similaris (Gentner), Epitrix subcrinita (Lec.) und Epitrix tuberis (Gentner)
 - 2.1 Massnahmen gegen die Einschleppung und Ausbreitung
 - 2.2 Besondere Bestimmungen
 - 3 Schneckenarten der Gattung Pomacea (Perry)
 - 3.1 Massnahmen gegen die Einschleppung und Ausbreitung
 - 3.2 Besondere Bestimmungen
 - 4 …
 - 5 Tomato brown rugose fruit virus (ToBRFV)
 - 5.1 Massnahmen gegen die Einschleppung und Ausbreitung
 - 5.2 Besondere Bestimmungen
 - 6 Rose-rosette-Virus
 - 6.1 Massnahmen gegen die Einschleppung und Ausbreitung
 - 6.2 Besondere Bestimmungen
 - Anhang 4 ²⁰
 - Besondere Massnahmen gegen die Einschleppung und Ausbreitung von Quarantäneorganismen nach Anhang 1 PGesV-WBF-UVEK ²¹ bei erhöhtem phytosanitären Risiko
 - 1 …
 - 2 Xylella fastidiosa (Wells et al.)
 - 2.1 Massnahmen gegen die Einschleppung und Ausbreitung
 - 2.2 Besondere Bestimmungen
 - 3 Phyllosticta citricarpa (McAlpine) Van der Aa
 - 3.1 Massnahmen gegen die Einschleppung und Ausbreitung
 - 3.2 Besondere Bestimmungen
 - 4 Spodoptera frugiperda (Smith)
 - 4.1 Massnahmen gegen die Einschleppung und Ausbreitung
 - 4.2 Besondere Bestimmungen
 - 5 Aromia bungii (Faldermann)
 - 5.1 Massnahmen gegen die Einschleppung und Ausbreitung
 - 5.2 Besondere Bestimmungen
 - 6 Clavibacter sepedonicus (Spieckermann & Kotthoff 1914) Nouioui et al. 2018
 - 6.1 Massnahmen zur Verhinderung der Ausbreitung
 - 6.2 Besondere Bestimmungen
 - 7 Globodera pallida (Stone) Behrens und Globodera rostochiensis (Wollenweber) Behrens
 - 7.1 Massnahmen zur Verhinderung der Ausbreitung
 - 7.2 Besondere Bestimmungen
 - 8 Ralstonia solanacearum (Smith 1896) Yabuuchi et al. 1996 emend. Safni et al. 2014
 - 8.1 Massnahmen zur Verhinderung der Ausbreitung
 - 8.2 Besondere Bestimmungen
 - 9 Synchytrium endobioticum (Schilbersky) Percival
 - 9.1 Massnahmen zur Verhinderung der Ausbreitung
 - 9.2 Besondere Bestimmungen
 - Anhang 5 ³⁰
 - Waren aus bestimmten Drittländern, für die aufgrund eines hohen phytosanitären Risikos ein vorsorgliches Einfuhrverbot gilt
 - 1 Waren, für die ein vorsorgliches Einfuhrverbot gilt
 - 2 Waren, für die gemäss Ziffer 1 das vorsorgliche Einfuhrverbot nicht gilt, wenn sie die folgenden Anforderungen erfüllen