Verordnung betreffend Übergangsrecht zum Bundesgesetz über Ergänzungsleistungen zur ... (841.712)
INHALT
Verordnung betreffend Übergangsrecht zum Bundesgesetz über Ergänzungsleistungen zur Alters-, Hinterlassenen- und Invalidenversicherung
- Verordnung betreffend Übergangsrecht zum Bundesgesetz über Ergänzungsleistungen zur Alters-, Hinterlassenen- und Invalidenversicherung
- Art. 11 Abs. 1 Bst. c ELG übersteigt. Wenn nur die Ehegattin oder der Ehe- gatte bzw. die eingetragene Partnerin oder der eingetragene Partner im Heim oder Spital lebt, findet diese Bestimmung keine Anwendung. 4 Wird das heute geltende BESA-System geändert, kann der Regierungs- rat die in Abs. 1 Bst. b und c vorgegebenen Stufen sinngemäss im neuen Sys- tem anpassen. § 3
- § 11 Auszahlung
- Art. 16 ELG sowie die Kosten für die kantonalen Ergänzungsleistungen. § 15
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