Erneuerung der Konzession sowie der Nachkonzession für die Ausnützung der Wasse... (VII B/532/27)
INHALT
Erneuerung der Konzession sowie der Nachkonzession für die Ausnützung der Wasserkraft des Luchsingerbachs ab 1104 Meter über Meer bis zur Einmündung in die Linth
- Erneuerung der Konzession sowie der Nachkonzession für die Ausnützung der Wasserkraft des Luchsingerbachs ab 1104 Meter über Meer bis zur Einmündung in die Linth
- Art. 1 Konzessionserneuerung
- Art. 2 Umfang der Konzession
- Art. 3 Dauer der Konzession
- Art. 4 Bewilligungen
- Art. 5 Änderungen der Anlagen, des Projektes und des Konzessions
- Art. 6 Restwasser, Schutz- und Nutzungsplanung
- Art. 7 Erwerb von Grund und Rechten
- Art. 8 Strassen und Wege
- Art. 9 Rückbau
- Art. 10 Fischerei
- Art. 11 Bestehende Wassernutzungen, Friedpflicht
- Art. 12 Wald
- Art. 13 Wasserbaupolizei
- Art. 14 Umwelt, Landschaft
- Art. 15 Unterhalt
- Art. 16 Aufsicht und Überwachung
- Art. 17 Haftpflicht
- Art. 18 Gebühr
- Art. 19 Steuern und Abgaben
- Art. 20 Übertragung der Konzession
- Art. 21 Verwirkung der Konzession
- Art. 22 Erlöschen der Konzession
- Art. 23 Folgen der Verwirkung oder Erlöschung; Sicherung und Rück
- Art. 24 Erneuerung der Konzession
- Art. 25 Vorbehalt der Gesetzgebung
- Art. 26 Streitigkeiten
- Art. 27 Heimfall
- Art. 28 Vollzug
- Art. A1-1 Ausgleichsmassnahmen
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